Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass wir einige Entscheidungen veröffentlicht haben. Besonders hervorzuheben ist die Rechtssprechungsänderung des Bundesfinanzhofs, wonach nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der Gewinnermittlung des § 23 EStG Berücksichtigung finden. Weitere Informationen finden Sie hier oder nehmen Sie mit uns Kontakt unter 038293-877196 auf.
RA André Wegner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Telefon: 0381 377 88 99 5 Telefax: 0381 377 88 99 6