Erbrecht
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Das Erbrecht gewinnt zunehmend immer mehr an Bedeutung. Nach Schätzungen gehen im kommenden Jahrzehnt Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation über. Die juristischen Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind vielfältig, rechtlich komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen. Kompetenter anwaltlicher Beistand ist daher in der Regel unverzichtbar. Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Belangen. Unsere Leistungen umfassen unter anderen:
Übersicht: Erbrechtliche Probleme
Das Erbrecht gewinnt zunehmend immer mehr an Bedeutung. Nach Schätzungen gehen im kommenden Jahrzehnt Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation über. Die juristischen Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind vielfältig, rechtlich komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen. Kompetenter anwaltlicher Beistand ist daher in der Regel unverzichtbar. Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Belangen. Unsere Leistungen umfassen unter anderen:
- die Erstellung von Vorsorgevollmachten
- den Entwurf von Verfügungen von Todes wegen, also u. a. Testamenten und Erbverträgen (einschließlich des Berliner Testaments, Ehegattentestament)
- die Prüfung der gesetzlichen Erbfolge
- Beratung bei Unternehmensnachfolge und Lösung von Problemen bei der vorweggenommenen Erbfolge
- Betreuung von Erbengemeinschaften und Begleitung bei Erbauseinandersetzung
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Durchführung von Testamentsanfechtungen
- Testamentsvollstreckung
- Beratung bei einer Erbausschlagung, zu Nachlassverbindlichkeiten sowie in Fragen des Erbschaftssteuerrechts
Übersicht: Erbrechtliche Probleme
- Vermögensnachfolge zu Lebzeiten
- Anforderungen an eine wirksame Testamentserrichtung / Testamentsvollstreckung
- Formwirksamkeit eines Nachtrages bei einem Testament (OLG München, Urteil vom 14. Januar 2004 - 14 UF 1348/03, veröffentlicht in FamRZ 2005, 272)
- Keine Erbrechtsberatung durch Banken zulässig, veröffentlicht: BankPraktiker, Januar 2007 S. 4 (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2006 – 4 U 174/05)