Informationen zum Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Die meisten Streifälle betreffen die folgenden Punkte:
- Kündigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Verhandlung von Abfindungen im Rahmen von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Abmahnungen
- Versetzungen
- Zeugnisse
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
Aus Arbeitnehmersicht stellen sich häufig die Fragen, ob eine beabsichtigte oder bereits ausgesprochene Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig ist, ob die Kündigungsfristen eingehalten worden sind, das Kündigungsschutzgesetzes auf das betreffende Arbeitsverhältnis anwendbar ist und welche anderen Vorschriften aus dem Arbeitsrecht der Arbeitgeber bei der Kündigung zu beachten hat.
Häufig erweisen sich fristlose Kündigungen als rechtlich haltlos, weil beispielsweise eine vorherige Abmahnung fehlte oder die Abmahnung unberechtigt war.
Ist eine Kündigung bereits erklärt, raten wir dazu, sich kurzfristig anwaltlich von uns beraten zu lassen. Beachten Sie hierbei bitte, dass spätestens binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben, wenn Sie Ihre Rechte wahren wollen. Nur ausnahmsweise kann nach § 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine verspätete Klage zugelassen werden.
In aller Regel findet unmittelbar nach der Klageerhebung eine sog. Güteverhandlung statt, in der sich das Gericht um eine gütliche Einigung bemüht. Sehr oft enden die Gerichtsverfahren im Falle einer Kündigung bereits in der Güteverhandlung. Es wird die Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart.
Arbeitgeber:
Insbesondere für kleine Firmen, Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe ist die Fülle von Vorschriften im Arbeitsrecht und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte unüberschaubar und die anwaltliche Beratung unerlässlich.
Wir empfehlen, sich im Vorhinein von uns beraten zu lassen, ehe Sie eine beabsichtigte Abmahnung oder Kündigung von Mitarbeitern aussprechen. Den Ihrem Betrieb durch rechtlich nicht wirksame Kündigungen entstandenen Schaden ersetzt Ihnen niemand. Bei den Kosten einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung zu
arbeitsrechtlichen Fragestellungen handelt es sich demgegenüber um überschaubare Ausgaben, die sich für Ihren Betrieb in der Regel immer auszahlen werden.
Beratung im kollektiven Arbeitsrecht:
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie als Arbeitgeber oder als Betriebsrat auch in Fragestellungen des Betriebsverfassungsrechts. So zum Beispiel:
- In Beschlussverfahren in allen Instanzen
- In Einigungsstellenverfahren
- Bei Fragen des Mitbestimmungsrechts
- Bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsübergängen