Vertragsgestaltung
Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, raten wir immer zum Abschluss schriftlicher Verträge. In der Praxis bewahrheitet sich immer wieder der Grundsatz:
Vorsorge ist deutlich günstiger als die Nachsorge.
Ein gutgestalteter Vertrag hat schon so machen Rechtsstreit entbehrlich gemacht oder zu deutlich besseren Prozessaussichten geführt.
Sprechen Sie uns an, falls Sie einen Vertrag aus folgenden Rechtsgebieten benötigen:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Schuldrecht (z. B. Kauf, Darlehen, Bürgschaft, IT-Recht etc.)
- Miete, Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht
- Gesellschaftsrecht (z. B. Gesellschaftsvertrag für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts [GbR], GmbH, Vereinssatzungen)
- Privates Baurecht
Selbstverständlich können Verträge an Ihre individuellen Umstände und entsprechend des Verlaufs der Vertragsverhandlungen, an denen wir offen oder auch im Hintergrund für Sie tätig sein können, angepasst werden. Sprechen Sie uns einfach an!
Bei einigen Verträgen (z. B. bei Grundstücksgeschäften) ist notarielle Beurkundung vorgeschieben. Der Beurkundungszwang soll nach dem gesetzgeberischen Willen die Parteien auf die Bedeutung des Geschäfts hinweisen und vor unüberlegten Bedingungen schützen (sog. Warnfunktion). Daneben wird auch der Beweis der getroffenen vertraglichen Verpflichtung dokumentiert (sog. Beweisfunktion) und eine Beratung sichergestellt (sog. Beratungsfunktion). Selbstverständlich können wir Ihnen verschiedene Notare benennen. Zu beachten ist aber, dass im Gegensatz zum Notar, der quasi als neutrale Personen zwischen den Vertragsparteien stehen soll, nur ein Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten wahrnehmen und sei es bei der Vertragsverhandlungen oder einem späteren Rechtsstreit durchsetzen kann.