Baurecht
Störungen und Konflikte in den Bauabläufen sind der Regelfall von Bauvorhaben.
Wir beraten Baufirmen wie Bauherren und begleiten Sie im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung, über die konkrete Baumaßnahme und vor allem in der streitigen Auseinandersetzung.
Wir arbeiten mit Ingenieuren und Sachverständigen in den Bereichen Schäden an Gebäuden, Grundstückswertermittlung, Sanitär- und Heizung u. a. zusammen. Daher ist es möglich, den Sachverstand Dritter zum erheblichen Vorteil für unsere Mandanten nutzbar zu machen. Wir sind somit eher in Lage zu beurteilen, ob sich eine gerichtliche Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche lohnt oder beispielsweise eine außergerichtliche Einigung vorzuziehen ist.
Unsere Leistungen für Bauunternehmer
Der Bauunternehmer hat oft mit überzogenen oder gänzlich unberechtigten Forderungen zu kämpfen. Die Abnahme wird verweigert und der Werklohn nicht gezahlt.
Wir gestalten Ihre Bauverträge nach VOB/ B und BGB und beraten Sie bei Ihnen vorgelegten Vertragsangeboten.
Unsere Leistungen betreffen im Einzelnen:
- Durchsetzung Ihrer Werklohnansprüche
- Geltendmachung von Nachträgen
- Bürgschaften und andere Sicherheiten
- Entwurf und Beratung bei Verträgen als Generalübernehmer, Generalübernehmer oder Nachunternehmer
Als Rechtsanwälte ist es unser Ziel, Ihren Werklohnanspruch durchzusetzen.
Unsere Leistungen für Bauherren
Wir beraten und vertreten Sie als Bauherr gegenüber den Auftragnehmern.
Unsere Leistungen sind im Einzelnen:
- Beratung und Vertretung im privaten Baurecht für Bauunternehmer, Bauherren sowie Architekten und anderen Fachplanern
- Entwurf und Prüfung von Bauverträgen (VOB/B und BGB)
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
- Forderungseinzug für Bauleistungen mit Zwangsvollstreckung
- Geltendmachung von Nachträgen
- Abwehr von unberechtigten Forderungen
- Beratung zu Bürgschaften und anderen Sicherheiten
- Forderungsanmeldung in der Insolvenz
Während des gesamten Bauablaufs stehen wir Ihnen mit Beratung und Hilfe zur Seite.