Kein Markenschutz für "Fussball WM 2006"
Vom Markengesetz werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Herkunftsangaben geschützt (§ 1 Markengesetz). Eine Marke ist eine Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, um sich von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Daher ist die immense Bedeutung einer Marke offensichtlich. Dies gilt umso mehr, je höher der Bekanntheitsgrad ist. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall ging es um die Kollision wirtschaftlicher Interessen, der Vermarktung des Großereignisses FUSSBALL WM 2006 in Deutschland, mit dem Interesse der Allgemeinheit, Begriffe und Redewendungen des normalen alltäglichen Sprachgebrauches frei verwenden zu können. Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) hatte sich für über 850 Waren und Dienstleistungen die Marken "FUSSBALL WM 2006" und "WM 2006" beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen, um so Exklusivrechte der Sponsoren der WM zu schützen. Dagegen ging u. a. der Süßwarenhersteller Ferrero vor, der bereits früher schon seine Produkte mit Sammelbildern von Nationalspieler mit dem Hinweis auf eine WM oder EM versah. Nach der Entscheidung des 1. Zivilsenats des BGH gibt es kein Markenschutz für den Begriff "FUSSBALL WM 2006". Allgemeingebräuchliche Begriffe sind nicht schutzfähig, da diesen die nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz erforderliche Unterscheidungskraft fehle. Danach dürfe es möglich sein, z. B. in einem Gastronomiebetrieb ein "FUSSBALL WM 2006 Menü" zu servieren oder ein "FUSSBALL WM 2006 Bier" auszuschenken. Gewerbetreibenden ist es nunmehr erlaubt, "FUSSBALL WM 2006 Angebote" zu unterbreiten, ohne von der FIFA markenrechtlich in Deutschland belangt werden zu können.
Anders stellt sich aber die Situation bei dem Ausdruck "WM 2006" dar. Es ist denkbar, dass bei der Bezeichnung "WM 2006" als eine Zahlen- und Buchstabenkombination es sich um eine Typenbeschreibung o. ä. handelt, die keinen Bezug zu einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 hat. Insoweit ist bei der Verwendung von "WM 2006" eine differenzierte Betrachtung erforderlich und sollte daher nicht gebraucht werden. Insoweit erfolgte die Zurückweisung an das Bundespatentgericht, welches nun den Markenschutz hinsichtlich der einzelnen Waren und Dienstleistungen zu prüfen hat
Konsequenzen für die Praxis:
Im Grundsatz gilt, dass allgemein gebräuchliche Wendungen benutzt werden können, da ihnen die Unterscheidungskraft fehle und ein Freihaltungsbedürfnis besteht. Daher ist es nun auch Unternehmen, die kein offizieller Sponsor der WM sind, möglich, Werbung mit dem Begriff "FUSSBALL WM 2006" zu machen. Gleichwohl ist eine gewisse Vorsicht geboten, da schon leichte Nuancen einen markenrechtlichen Schutz genießen können.
Anders stellt sich aber die Situation bei dem Ausdruck "WM 2006" dar. Es ist denkbar, dass bei der Bezeichnung "WM 2006" als eine Zahlen- und Buchstabenkombination es sich um eine Typenbeschreibung o. ä. handelt, die keinen Bezug zu einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 hat. Insoweit ist bei der Verwendung von "WM 2006" eine differenzierte Betrachtung erforderlich und sollte daher nicht gebraucht werden. Insoweit erfolgte die Zurückweisung an das Bundespatentgericht, welches nun den Markenschutz hinsichtlich der einzelnen Waren und Dienstleistungen zu prüfen hat
Konsequenzen für die Praxis:
Im Grundsatz gilt, dass allgemein gebräuchliche Wendungen benutzt werden können, da ihnen die Unterscheidungskraft fehle und ein Freihaltungsbedürfnis besteht. Daher ist es nun auch Unternehmen, die kein offizieller Sponsor der WM sind, möglich, Werbung mit dem Begriff "FUSSBALL WM 2006" zu machen. Gleichwohl ist eine gewisse Vorsicht geboten, da schon leichte Nuancen einen markenrechtlichen Schutz genießen können.