Wohnungseigentumsrecht
Ein Hauptaugenmerk unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern, denn es geht schließlich um Ihr (Wohn-) Eigentum!
Wir übernehmen daher für Wohnungseigentümer:
- die gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen
- die Überprüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- die gerichtliche Durchsetzung von Beseitigungsansprüchen im Falle unzulässiger baulicher Veränderungen oder sonstiger nicht hinzunehmender Störungen
- die Druchsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen
- die Durchsetzung der Kündigung und der Abberufung des Verwalters sowie ggf. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Verwalterpflichten
Wohnungsverwaltern stehen wir u. a. beratend bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung z. B. durch Vorformulierung der Einladungen zur Eigentümerversammlung nebst Beschlussvorlagen und erforderlichenfalls auch bei der Durchführung der Eigentümerversammlung sowie bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen bei. Gerade bei "schwierigen Eigentümergemeinschaften" kann auf rechtliche Unterstützung nicht verzichtet werden. Wir sind auch bei Wohngeldklagen und Beschlussanfechtungen Ihr richtiger Ansprechpartner.
- Anspruch des Wohnungseigentümers auf Belegkopien gegen Kostenerstattung, veröffentlicht: Immobilienmarkt, September/Oktober 2006 S. 16-17 (BayOLG, NZM 2000, 873; OLG München, Beschluss vom 29.05.2006 - 34 Wx 27/06)